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„Projektagentur ESF“ 
im Auftrag der LAG KEFB NRW 
 
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LAG KEFB
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Kooperationspartner

LAG KEFB NRW

Informationen und Vordrucke für das aktuelle Interessenbekundungsverfahren 2018

 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Weiterbildung Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Bereich der „Lebens- und erwerbsweltbezogenen Weiterbildung“ zur Verfügung. Gefördert werden zusätzliche Bildungsangebote, welche die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen verbessern. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, aktiv am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben.

 

Sofern Sie beabsichtigen, in der neue Förderrunde 2018 Maßnahmen im ESF-Programm „ Lebens- und Erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung“ zu beantragen, ist es dringend erforderlich im Interessenbekundungszeitraum vom 26.02.2018 bis 16.03.2018, das dafür vorgesehene Formular bei uns einzureichen. Es genügt eine Mail mit dem angefügten Formular. Eine Kursbeschreibung fügen Sie bitte in das Formular ein. Eine rechtsverbindliche Unterschrift ist nicht nötig.

Beantragt werden können Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2019 starten. Die Laufzeit der Maßnahmen kann nicht länger als bis zum 30.09.2020 dauern.

 

Wichtig! Öffentlichkeitsarbeit

Zuwendungsempfangende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

ESF-Logos und ESF-Plakat zum Herunterladen
Für die Förderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) stellt das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) neue Logos und Plakate zur Verfügung. Träger und Zuwendungsempfänger können ab sofort die neuen Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit herunterladen. Mehr

 

Alle aktuelle Informationen und Dokumente finden Sie auf folgender Internetseite www.mags.nrw/europaeischer-sozialfonds unter Punkt 5.1 „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung“